[ Auszug: (1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande
ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen
Verwandten, seinem ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]